Hausordnung

Mit dem Lösen einer Angelkarte gilt die Hausordnung als anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.
Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.


Ein Sachkundenachweis in Form eines Bundesfischereischeins ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Wanderverbot!
Es ist lediglich das Umsetzen mit den gesamten Sachen an einen freien Platz erlaubt.
Das Wechseln zwischen den Teichen ist nicht gestattet.

Jegliches Anfüttern ist verboten.
Das Angeln mit toten oder lebenden Köderfischen ist verboten.

Erlaubt sind: Spoon, Miniwobbler, Spinnerblatt und Gummiköder
Natürlich nur mit einem Einzelhaken

Verboten sind: Fliegenrute, Blinker, Wobbler, Drilling

Fische am Angelplatz ausnehmen ist verboten.
Offene Feuerstellen und Grillen sind verboten.
Mit den Fischen muss waidgerecht umgegangen werden.
Gewässerverschmutzung jeglicher Art ist verboten
Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
Die Natur ist zu schützen (keine Sträucher / Äste abbrechen).
Die Angelkarte ist nicht übertragbar.
Das Baden ist verboten.
Die Lärmbelästigung ist so gering wie möglich zu halten, damit die anderen Angler nicht belästigt werden.
Das Verwenden eines Setzkeschers ist aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Fangbegrenzung:
3 Karpfen und 3 Störe pro Tag, pro Person. Das Weiterreichen ist nicht gestattet.